Viele Hundehalter träumen von der eigenen Zucht. Wenn Sie auch dazugehören und sogar eine gewerbliche Hundezucht geplant haben, müssen Sie dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Neben dem Beitritt in einen Verein sind auch eine Genehmigung durch das Veterinäramt sowie eine Erfassung beim Finanzamt notwendig. Wir erklären Ihnen, was es zu berücksichtigen gibt und wie man Hundezüchter werden und Welpen verkaufen kann.
Status der Hundezucht klären
Es gibt verschiedene Arten der Hundezucht. Falls Sie höchstens zwei Hunde haben, zählen Sie in der Regel zu den Hobbyzüchtern. Erst ab drei Hunden spricht der Gesetzgeber von einer gewerblichen Zucht. Allerdings steckt der Teufel hier wie so oft im Detail. Sollten Sie mit Ihrer privaten Zucht Gewinne erzielen, kann es sein, dass Sie auch mit nur zwei Hunden als gewerblich gelten. Lassen Sie sich im Zweifel also steuerrechtlich beraten. Das gilt vor allem dann, wenn Sie vorhaben, die Welpen zu verkaufen.
Mitglied im Zuchtverein werden
Wenn sich herausgestellt hat, dass Sie eine gewerbliche Hundezucht betreiben werden, ist es unabdingbar, Mitglied in einem der Zuchtvereine in Deutschland zu werden. Achten Sie darauf, dass der Verein zum Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) gehört. Dann werden Sie deutschlandweit als Züchter anerkannt und können Ihre Hunde im gesamten Bundesgebiet verkaufen.
Mit der Mitgliedschaft kommen aber nicht nur Privilegien, sondern auch Pflichten auf Sie zu. Sie müssen sich jetzt nämlich an die Zuchtordnung des jeweiligen Vereins halten. Diese enthält Regelungen zur Pflege und Haltung sowie zum erlaubten Alter der Hunde oder zur Gesundheitskontrolle durch den Tierarzt.
Zuchtstätte vorbereiten und kontrollieren lassen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Bereitstellung der Zuchtstätte. Überprüfen Sie vorher unbedingt, ob sie überhaupt für die Aufzucht von Hunden geeignet ist. Inmitten eines Wohngebietes kann es beispielsweise zu Problemen kommen. Nachdem Sie alles eingerichtet und vorbereitet haben, kommt ein Abgesandter des Zuchtvereins vorbei und überprüft, ob Sie alle Regelungen einhalten. Wenn das der Fall ist, wird er die Zuchtstätte und den Zwinger abnehmen und Sie können sich um die Erlaubnis beim Veterinäramt kümmern.
Antrag auf Erlaubnis beim Veterinäramt einreichen
Nachdem Sie grünes Licht vom Zuchtverein erhalten haben, dürfte es unproblematisch sein, die Erlaubnis zu erhalten. Dein Antrag sollte unbedingt folgende Informationen enthalten:
- Angaben zur geplanten Tätigkeit
- Inhaber des Betriebs (vermutlich also Ihr Name)
- Nachweise über Ihre Kenntnisse als Hundezüchter
- Ort der Zuchtstätte
- Plan der Zuchtstätte
- Anzahl und Art der Tiere
Mit der Erlaubnis durch das Veterinäramt können Sie jetzt Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Gewerbliche Tätigkeit als Hundezüchter beim Finanzamt melden
Zu guter Letzt müssen Sie noch das Finanzamt davon unterrichten, dass Sie planen, eine Hundezucht gewerblich zu betreiben. Dafür füllen Sie einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin eine Steuernummer zu. Denken Sie daran, dass sich daraus eine Reihe von Pflichten für Sie ergeben. Einnahmen sind ab sofort in Ihrer Jahressteuererklärung anzugeben. Natürlich dürfen Sie die Ausgaben vom Umsatz abziehen.
Bei einer Hundezucht fallen zum Beispiel folgende Kosten an:
- Hundesteuer
- Futter
- Tierarzt
- Miete
- Reinigung
- Werbung
Seriöser Verkäufer werden
Damit die Hundezucht kein Verlustgeschäft wird, sollten Sie nach Möglichkeiten suchen, wie Sie Ihre Hunde verkaufen können. Über einen Marktplatz im Internet funktioniert das meist sehr unkompliziert. Sie können den Bekanntheitsgrad des Portals nutzen und auf diese Weise viele potenzielle Kunden auf Sie aufmerksam machen. Um sich als seriöser Verkäufer im Internet zu präsentieren, kommunizieren Sie in Ihrer Anzeige folgende Sachverhalte:
- Der Besuch in Ihrer Zuchtstätte ist nach Absprache möglich.
- Der Verkauf erfolgt nur mit einem gültigen Vertrag.
- Alle Welpen sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet worden.
- Die notwendigen Papiere wie der EU-Heimtierausweis und ein amtliches Gesundheitszeugnis liegen vor.
- Die Hunde müssen nicht per Vorkasse bezahlt werden.
- Auch nach dem Kauf stehen Sie Ihren Kunden bei Fragen zur Verfügung.