Vom kleinen Auffahrunfall bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden kann im Straßenverkehr jede Situation entstehen, selbst ohne die eigene Mitschuld. Auch wenn sich niemand einen Unfall wünscht, ist es wichtig, im Fall der Fälle die richtigen ersten Schritte nach dem „Crash“ zu kennen. Was es an der Unfallstelle zu tun gibt und wie schon am Unfallort die Weichen für eine schnelle Abwicklung gestellt werden können. 

Das richtige Verhalten als betroffene Person an der Unfallstelle

Direkt nach einem Unfall stehen die Betroffenen zwangsläufig unter Schock. Deswegen ist Ruhe bewahren essentiell, denn in der Hektik passieren schnell Fehler. Sind alle Beteiligten unverletzt und fühlen sich den Umständen entsprechend gut, gilt es, die Unfallstelle abzusichern. Sind sich betroffene Personen unsicher, ob eine Verletzung vorliegt oder nicht, ist es besser, still sitzen zu bleiben und auf Hilfe zu warten. 

Diese Schritte sind nach dem Unfall bestenfalls einzuhalten: 

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste im Auto anziehen und das Warndreieck etwa 100 Meter (Landstraßen und Autobahnen) vor der Unfallstelle aufstellen. Dabei möglichst hinter der Leitplanke / neben der Fahrbahn laufen. 
  • Notruf und Erste Hilfe: Nach der Absicherung der Unfallstelle ist zu überprüfen, ob sich Personen verletzt haben. Nach jedem Unfall sollte grundsätzlich die Polizei alarmiert werden. Diese fragt i. d. R. auch nach, ob Personen am Unfallort verletzt sind, und alarmiert einen Krankenwagen. Im Zweifelsfall sollte der Krankenwagen von Ersthelfern oder unverletzten Beteiligten selbst gerufen werden. Anschließend ist Erste Hilfe zu leisten, wenn Personen vor Ort diese benötigen. 
  • Fotos machen und Rücksicht nehmen: Handelt es sich nur um einen kleinen Blechschaden, reichen ein paar Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge meistens aus. Anschließend können die Fahrzeuge von der Fahrbahn gerollt werden, um den rückwärtigen Verkehr nicht zu behindern. Geht es um einen größeren Schaden, sollte zuerst die Polizei alarmiert werden. 
  • Informationen austauschen: Wurde (beispielsweise bei einem kleinen Parkunfall) keine Polizei hinzugezogen, müssen die beiden Parteien nun ihre Kontaktdaten austauschen. Dieses Formular ist ein guter Anhaltspunkt dafür, welche Informationen nicht fehlen dürfen. Der Unfallverursacher, soweit dieser klar ist, muss den Schaden anschließend seiner Versicherung melden. 

Tipp: Schäden an einem Unfallwagen lassen sich meist schwer einschätzen und verändern sich auch nach dem Unfall – zum Beispiel durch abfallende Plastikteile oder zusätzliche Risse. Der Kfz-Gutachter Gabriel Raiolo kann sich noch am Unfallort ein Bild des Schadens machen und auf diese Weise später für eine optimale Übernahme durch die gegnerische Versicherung sorgen. 

Unfall mit dem Auto: Was passiert nach der Meldung des Schadens? 

Wenn der Unfallverursacher den Schaden an seine Versicherung gemeldet hat, wird der Anspruch anhand der Details geprüft. Dazu gehört beispielsweise, ob ein Versicherungsschutz überhaupt vorliegt, welche Ansprüche gestellt werden oder ob der Sachverhalt noch ungeklärt ist. Bestenfalls liegt hier bereits das Ergebnis eines Gutachters vor. Denn dann setzt sich die Versicherung vermutlich sehr schnell mit der des Unfallgegners in Verbindung. 
Der Geschädigte muss dann Belege wie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, Rechnungen oder polizeiliche Dokumente einreichen, damit die Versicherung den Fall prüfen kann. Genehmigt sie den Anspruch, wird der Schaden bezahlt. Somit ist der Unfall abgewickelt.

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